Workshop in Berlin am 8. Mai 2023 –
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
Workshop in Nürnberg am 4. Juli 2023
Klee-Center, Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
Teilnehmer bekommen eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung mit der Teilnahmebestätigung zugesandt
Viele Unternehmen legen großen Wert darauf, ihre Daten beim Umgang mit dem Internet und seinen Angeboten geschützt zu wissen. Viele Unternehmen verlangen von ihren Mitarbeitern deshalb völlig zurecht eine Erklärung, die Daten des Unternehmens zu schützen und keinem Dritten zugänglich zu machen.
Meist ist die Erklärung schon obsolet, wenn der Mitarbeiter seinen Arbeits-PC erstmals einschaltet. Die nächsten Daten fließen ab, wenn Facebook, Google oder Amazon aufgerufen wird. Der häufigste Datenklau findet unbemerkt statt.
Aufgabe des Betriebsrates und aller anderen Interessenvertreter ist es, Mitarbeiter davor zu schützen, aufgrund unbemerkten Datenabgangs arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erleiden. Auch die Daten beim Betriebsrat selbst laufen häufig Gefahr abgegriffen zu werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen verpflichten die Interessenvertreter aber zu erhöhtem Datenschutz.
Auch wenn der eigene Betrieb nicht zu den großen Datensammlern gehört, bestehen viele Gefahren, sich mit einem Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien- und Verordnungen in Verruf zu bringen.
Es liegt somit im Interesse aller: dem Unternehmer, dem Arbeitnehmer und der Interessenvertretung sorgsam mit den Daten umzugehen. Dass das nicht einfach ist, zeigt dieser Workshop – aber auch, dass es nicht unmöglich ist, wenn man die richtigen Kenntnisse hat.
Es handelt sich nicht um ein Seminar zur Auslegung der Datenschutzgesetze. Es ist ein Workshop, der vormittags die Erörterung der Rechtslage, die praktischen Handlungsoptionen der Interessenvertretung zum Schutz von Mitarbeitern (z.B. mittels Betriebsvereinbarungen) und der die Sicherung der eigenen Daten aufzeigt. Am Nachmittag werden Handlungsperspektiven mit praktischen Methoden dargestellt, beispielsweise die Nutzung alternativer Browser und Social Media (die seit dem Quasi-Untergang von Twitter großen Zulauf haben) sowie die Installation von technischen Schutzmechanismen.
Der Workshop vermittelt Kenntnisse, die für die ordentliche Durchführung der Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind. Die Kosten sind somit durch den Arbeitgeber zu tragen und die Freistellung zu gewährleisten. (§ 37 (6) BetrVG, vergleichbare Regelungen in den PersVG und dem SGB IV)
Für betriebliche Interessenvertreter (Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen) werden die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen.
Diese Teilnehmer müssen heute bei einer Buchung noch nichts bezahlen!
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Die Kosten werden von Dritten (z. B. vom Arbeitgeber) übernommen. Die Rechnung geht an den Dritten und wird nach dem Seminar direkt von diesem bezahlt.
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Durchgeführt wird der Workshop von
Seit 2004 Professor für Bioelektronic an der TU Berlin. Seit vielen Jahren in den Bereichen nachhaltige IT, Datenschutz, Datensicherheit und alternative Social Media aktiv.
Selbst 25 Jahre Betriebsratsmitglied, berät, schult und coacht er seit 2005 als Dozent für Arbeits- und Sozialrecht bundesweit Betriebsräte. Hoher Praxiswert.