Beratung & Coaching

Coaching - natürlich wieder in den USA entwickelt - erobert auch Europa. Es wird einfach gesprochen: "Ko-tsching". Dahinter steckt eine neue Methode, die bedeutet, dass man eng am Klienten oder an der Gruppe arbeitet, stellenweise ein Teil von ihr wird, ihn oder sie führt und leitet, unterstützt mit dem Ziel, sie langsam und allmählich alleine laufen zu lassen.

 

Coaching unterliegt strengen Regeln, denen sich beide Seiten unterwerfen. Alle müssen lernen, dass es nur gemeinsam geht. Die aufgestellten  Normen werden akribisch eingehalten,  Aufgaben konsequent durchgeführt. Manchmal wird es schwer, aber der Coach ist da und unterstützt die Bemühungen. Am Ende ist der Erfolg für alle sichtbar.

  • Wer braucht Coaching?
  • Jedes Gremium kann Coaching gebrauchen. Vor allem aber steht es jungen, unerfahrenen Betriebsratsgremien zur Verfügung, die noch unsicher sind in ihrer Vorgehensweise. Grundsätzlich kann beispielsweise auch ein Wirtschaftsausschuss, ein Personalausschuss oder eine JAV gecoacht werden.

  • Wie funktioniert Coaching?
  • In der ersten Phase wird unter Mitwirkung aller Betriebsräte und des Coachs eine Bedarfsanalyse durchgeführt, in der die Anforderungen festgelegt werden. Wo sind die Unsicherheiten, die Schwachstellen und welche Ziele sollen erreicht werden? Dann kommt der Coach in der zweiten Phase ins Gremium zu festgelegten Zeiten und beobachtet Arbeitsweise, Verhandlungen, Schriftverkehr, Umgang im Gremium, Geschäftsführung usw. ohne direktes Eingreifen.

    Danach bespricht er mit einzelnen und/oder allen Betriebsräten seine Beobachtungen, gibt Ratschläge zur Verbesserung der Arbeit. In der dritten Phase begleitet der Coach das Gremium direkt in der Arbeit, greift ein, verfeinert die Absprachen, bis das Gremium selbst stabil arbeiten kann.

  • Wie lange dauert Coaching?
  • Die Dauer entscheidet das Gremium. Sinnvoll sind verschiedene Tage innerhalb mindestens zwei Wochen. Coaching kann jedoch auch als Dauereinrichtung funktionieren, z.B. 14-tägig einen kompletten Begleitungstag (etwa bei langfristigen Projekten). Die Dauer ist in jedem Fall abhängig von den gestellten Anforderungen. Zeitlich ist das schwer festzulegen, da nicht die Dauer, sondern die Zielerreichung im Vordergrund steht. Coaching kann jederzeit von beiden Seiten ohne Fristeinhaltung beendet werden.


  • Was sind die Voraussetzungen für Coaching?
  • Natürlich muss das Gremium bereit sein, eigene Schwächen zu erkennen, sich im Rahmen des Coachings helfen zu lassen, andere Sichtweisen zuzulassen, und Ratschläge annehmen und umsetzen.
    Rechtlich gleicht das Coaching einer Sachverständigenbestellung. Es muss ein Beschluss zur Durchführung, zur Finanzierung und Einladung bzw. Beauftragung des Coachs gefasst werden. Der Arbeitgeber muss darüber informiert werden, dass sich eine betriebsfremde Person zu bestimmten Zeiten im Unternehmen aufhält. Weitere Vorgehensweise am Besten mit mir besprechen.
    Der Arbeitgeber ist nach §§ 80, 40 BetrVG verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Notfalls kann Coaching auch als Inhouse-Seminar ausgeschrieben werden.


  • Was kostet Coaching?
  • Das Coaching selbst ist kostenlos. Die Bezahlung des Coaching-Honorars erfolgt über die stattfindenden - zuvor vereinbarten - Seminare im Rahmen des Coachings.


  • Was sind die Vorteile von Coaching gegenüber Seminaren?
  • Seminare sind unbestritten wichtige Grundlagen erfolgreicher Betriebsratsarbeit und können durch Coaching nicht ersetzt werden. Doch Seminare sind in sich starr ausgelegt auf Grundinhalte und können nicht individuell auf einzelne Probleme eingehen, insbesondere wenn die Probleme themenübergreifend sind. Zudem sind dem Teamer auf dem Seminar wichtige innerbetriebliche Zusammenhänge nicht bekannt.
    Coaching ist individuell auf Betrieb, Situation und Gremium zugeschnitten und somit höchst wirkungsvoll.


  • In welchen Situationen kann Coaching angewendet werden?
  • Grundsätzlich in allen Situationen, in denen Gremien an Grenzen stoßen. Ob mangelnde Erfahrung, oder Fehleinschätzung der Situation, ob Unsicherheit in bestimmten Projekten oder Schwachstellen bei der internen Arbeit. Coaching deckt auf, diskutiert, lernt, lehrt und verbessert. Coaching ist ein Gewinn für alle und es stärkt die Betriebsräte.


Jedes Gremium kann Coaching gebrauchen. Vor allem aber steht es jungen, unerfahrenen Betriebsratsgremien zur Verfügung, die noch unsicher sind in ihrer Vorgehensweise. Grundsätzlich kann beispielsweise auch ein Wirtschaftsausschuss, ein Personalausschuss oder eine JAV gecoacht werden.

In der ersten Phase wird unter Mitwirkung aller Betriebsräte und des Coachs eine Bedarfsanalyse durchgeführt, in der die Anforderungen festgelegt werden. Wo sind die Unsicherheiten, die Schwachstellen und welche Ziele sollen erreicht werden? Dann kommt der Coach in der zweiten Phase ins Gremium zu festgelegten Zeiten und beobachtet Arbeitsweise, Verhandlungen, Schriftverkehr, Umgang im Gremium, Geschäftsführung usw. ohne direktes Eingreifen.

Danach bespricht er mit einzelnen und/oder allen Betriebsräten seine Beobachtungen, gibt Ratschläge zur Verbesserung der Arbeit. In der dritten Phase begleitet der Coach das Gremium direkt in der Arbeit, greift ein, verfeinert die Absprachen, bis das Gremium selbst stabil arbeiten kann.

Die Dauer entscheidet das Gremium. Sinnvoll sind verschiedene Tage innerhalb mindestens zwei Wochen. Coaching kann jedoch auch als Dauereinrichtung funktionieren, z.B. 14-tägig einen kompletten Begleitungstag (etwa bei langfristigen Projekten). Die Dauer ist in jedem Fall abhängig von den gestellten Anforderungen. Zeitlich ist das schwer festzulegen, da nicht die Dauer, sondern die Zielerreichung im Vordergrund steht. Coaching kann jederzeit von beiden Seiten ohne Fristeinhaltung beendet werden.


Natürlich muss das Gremium bereit sein, eigene Schwächen zu erkennen, sich im Rahmen des Coachings helfen zu lassen, andere Sichtweisen zuzulassen, und Ratschläge annehmen und umsetzen.
Rechtlich gleicht das Coaching einer Sachverständigenbestellung. Es muss ein Beschluss zur Durchführung, zur Finanzierung und Einladung bzw. Beauftragung des Coachs gefasst werden. Der Arbeitgeber muss darüber informiert werden, dass sich eine betriebsfremde Person zu bestimmten Zeiten im Unternehmen aufhält. Weitere Vorgehensweise am Besten mit mir besprechen.
Der Arbeitgeber ist nach §§ 80, 40 BetrVG verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Notfalls kann Coaching auch als Inhouse-Seminar ausgeschrieben werden.


Das Coaching selbst ist kostenlos. Die Bezahlung des Coaching-Honorars erfolgt über die stattfindenden - zuvor vereinbarten - Seminare im Rahmen des Coachings.


Seminare sind unbestritten wichtige Grundlagen erfolgreicher Betriebsratsarbeit und können durch Coaching nicht ersetzt werden. Doch Seminare sind in sich starr ausgelegt auf Grundinhalte und können nicht individuell auf einzelne Probleme eingehen, insbesondere wenn die Probleme themenübergreifend sind. Zudem sind dem Teamer auf dem Seminar wichtige innerbetriebliche Zusammenhänge nicht bekannt.
Coaching ist individuell auf Betrieb, Situation und Gremium zugeschnitten und somit höchst wirkungsvoll.


Grundsätzlich in allen Situationen, in denen Gremien an Grenzen stoßen. Ob mangelnde Erfahrung, oder Fehleinschätzung der Situation, ob Unsicherheit in bestimmten Projekten oder Schwachstellen bei der internen Arbeit. Coaching deckt auf, diskutiert, lernt, lehrt und verbessert. Coaching ist ein Gewinn für alle und es stärkt die Betriebsräte.