Voraussetzung ist, dass das Gremium, das eine Leistung bei mir bucht, in den vergangenen 2,5 Jahren keine Leistung von mir empfangen hat. Natürlich muss eine Leistung auch tatsächlich gebucht worden sein. Und eine Einschränkung hat der Gesetzgeber noch parat: Werber und Geworbener dürfen nicht identisch sein.